Wiederholungs-Prüfung elektrischer Anlagen (Anlagenprüfung, Elektroprüfung) in der Landwirtschaft mit Intensivtierhaltung nach der DIN VDE 0100-705 sowie DGUV Vorschrift 3 zur Erhaltung der Elektrosicherheit
In landwirtschaftlichen Betriebsstätten kommt es immer wieder zu Elektrounfällen und Bränden. Ein Grund hierfür sind zum einen die leichtentzündlichen Materialien wie Stroh, Heu, Tierfutter, Erntevorräte und brennbare Fasern und Stäube. Auch explosionsgefährdete Bereiche sind hier ein Thema wie z.B. Güllegas oder Biogasanlagen.
Zum anderen Isolationsfehler, Defekte an Kabeln und Leitungen sowie den elektrischen Einrichtungen, Betriebsmitteln und Geräten. Um hier vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen sind elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betriebsstätten mit Intensivtierhaltung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, vorwiegend die DIN VDE 0100-705 sowie die DIN VDE 0105-100 wiederkehrend zu prüfen. Eine Wiederholungsprüfung ist unumgänglich.
Die Prüffristen ergeben sich empfehlend aus der DGUV Vorschrift 3 sowie der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201.
Auch der GDV e.V. hat hierzu eine VdS-Richtlinie 2067 und 3453 erstellt. In dieser Richtlinie werden ebenfalls die Gefahren sowie die Schutzmaßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz beschrieben.
Sodann gibt es seit August 2020 eine Verordnung über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen, in der die Forderung zur Anlagenprüfung zur Erhaltung der Elektrosicherheit dokumentiert wird. Hier gibt es Hinweise zu Prüffristen, Pflichten und Prüfer.